Rentenversicherung - Diskussion
Praktisch jeder Arbeitnehmer hat sie automatisch - die Rentenversicherung. Wer arbeitet, zahlt ein und finanziert damit im Augenblick die Renten derjenigen, die bereits im Ruhestand sind. Damit erhält der Arbeitnehmer gleichzeitig Ansprüche auf eine eigene Rente. So lässt sich die Formel des als Generationenvertrag bekannt gewordenen Prinzips der Gesetzlichen Rentenversicherung kurz zusammenfassen. In Wirklichkeit gibt es diesen Generationenvertrag gar nicht und es handelt sich bei der Gesetzlichen Rentenversicherung um ein Kapitalumlageverfahren. Geld, das der Staat in der Rentenkasse einnimmt, wird an die Anspruchberechtigten ausgezahlt. Ähnlich einer Kapitallebensversicherung oder einem Bausparvertrag gibt es keine Sparphase.
Für die Rentenversicherung gibt es in weiten Teilen eine Versicherungspflicht. Sie gilt vor allem für alle abhängig Beschäftigten. Doch auch zahlreiche andere Gruppen müssen Mitglied sein: Wehr- und Zivildienstleistende, Empfänger von Arbeitslosengeld und Krankengeld, Selbstständige mit Auftraggeber, Gewerbetreibende (ohne eigene Angestellte), Berufsgruppen wie Hebammen, Seelotsen, Künstler oder Publizisten.
Selbständige können freiwillig beitreten. Anderer Berufsgruppen haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Dazu gehören Ärzte, Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten.
Seit dem 1. Januar 2007 wurde der Beitrag zur Rentenversicherung auf 19,9 Prozent erhöht.
Die Mitglieder erhalten Leistungen aus der Rentenversicherung, wenn sie das Rentenalter erreicht haben oder wenn sie vermindert erwerbsfähig sind. Außerdem tritt die Versicherung im Todesfall ein - dann in Form von Witwenrente oder Waisenrente.
Für die Höhe der Rente spielen eingezahlte Beiträge, aber auch Ausbildungs- und Kindererziehungszeiten eine Rolle. Diese kann und sollte man frühzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung abklären. Wichtig ist, dass man dafür Belege (wie Schulzeugnisse) vorlegen kann.
Damit die Versicherten eine Rente erhalten, von der sie im Alter auch leben können, gibt es zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung weitere Modelle der Altersvorsorge. Dazu zählen Betriebsrenten (die vom Arbeitgeber gezahlt werden), aber auch privat Rentenversicherungen wie zum Beispiel die Riester-Rente. Hier muss jeder einzelne genau prüfen, ob sich eine zusätzliche Versicherung lohnt. Sicher ist auf die Gesetzliche Rentenversicherung alleine ist kein Verlass mehr. Ausgeschüttet werden kann nur was aktuell eingenommen wird. In Zeiten leerer Staatskassen ist dies einleuchtend und private Vorsorge anzuraten.
Für die Altersvorsorge ist es auch wichtig eine vernünftige Krankenversicherung auszuwählen. Denn gerade im hohen Alter ist es wichtig
gute Leistungen im Krankheitsfall zu erhalten. Auch die Betragsstabilität ist sehr wichtig.
Da Risiken individuell sind, empfiehlt sich immer ein Versicherungscheck zur Abklärung für den besten Versicherungsschutz. Sprechen Sie mit einem Versicherungsfachmann für die beste Lösung unter der Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation.
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